BVG-/Anlagelexikon
Hier werden die wichtigsten Begriffe aus dem BVG- und Kapitalanlagenvokabular erklärt. Diese Auflistung wird laufend ergänzt.
Inhalt
AHV-Altersrente
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Rente) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz.
zum Inhaltsverzeichnis...Anlagekategorien
Aktie: Wertpapier, welches einen Teil des Eigenkapitals einer Unternehmung darstellt.
Obligation: Schuldverschreibung mit einer festen Laufzeit und einem meist festen Zinssatz.
Derivat: Finanzkontrakt, dessen Preis vom Kurs eines Basiswertes abhängt (Aktie, Aktienindex, Währung, etc.)
Future: Termingeschäft, welches an einer Börse gehandelt wird.
Cash: Kapitalanlage in Bargeld, welche in Schweizer Franken oder Fremdwährungen erfolgt.
Immobilie: Investition in Wohn- und / oder Gewerbeliegenschaften.
zum Inhaltsverzeichnis...Anlagereglement
Regelwerk, welches im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Grundsätze, Richtlinien, Aufgaben und Kompetenzen bei der Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung festlegt.
zum Inhaltsverzeichnis...Arbeitgeberbeitragsreserve
Die Arbeitgeber können ihre Prämien im Voraus in die so genannte Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen und daraus laufend abbuchen lassen. Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen ein attraktives Steuerplanungsinstrument. Die Steuerbehörde akzeptiert eine Arbeitgeberbeitragsreserve im Ausmass des fünffachen Jahresbeitrages des Arbeitgebers.
zum Inhaltsverzeichnis...Asset-Allokation
Aufteilung des Vermögens nach verschiedenen Anlagekategorien, siehe unter strategische und taktische Asset-Allokation.
zum Inhaltsverzeichnis...Auffangeinrichtung (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)
Eine von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingerichtete, privatrechtliche Stiftung. Ihr werden Arbeitnehmer zwangsweise angeschlossen, welche ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für ihr Personal nicht nachkommen. Ausserdem können Arbeitgeber oder Einzelpersonen freiwillig beitreten.
zum Inhaltsverzeichnis...Aufsichtsbehörden
Bundesbehörden (BSV, FINMA) und Kantonsbehörden, welche überwachen, ob die Personalvorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
zum Inhaltsverzeichnis...Basispunkt
Einheit, welche den hundertsten Teil eines Prozents bzw. den zehnten Teil eines Promilles repräsentiert.
zum Inhaltsverzeichnis...Basiswert
Titel oder Index, worauf sich ein Derivat bezieht, zum Beispiel eine Aktie.
zum Inhaltsverzeichnis...Beiträge
Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten. Vor allem Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren bei den einzelnen Anbietern stark.
zum Inhaltsverzeichnis...Beitragsbefreiung
Im Falle einer Invalidität finanziert die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge für die Alters- und Todesfallleistungen. Somit sind die betroffene versicherte Person und deren Arbeitgeber von der Beitragszahlung befreit.
zum Inhaltsverzeichnis...Bonität
Qualität eines Kapitalmarktschuldners gemessen an seiner Zahlungsfähigkeit und seiner Kreditwürdigkeit.
zum Inhaltsverzeichnis...Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Das BSV hat die Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter, den Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung sowie die Oberaufsicht über die kantonalen Aufsichtsbehörden. Es überprüft, ob die Vorsorgeeinrichtungen ihre Geschäfte gesetzeskonform durchführen.
zum Inhaltsverzeichnis...BVG
Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) ist seit 1985 in Kraft und sieht die obligatorische Versicherung aller Arbeitnehmerinnen und -nehmer ab einem Jahreseinkommen von CHF 20'880 vor (Stand 2011). Neben der Altersvorsorge werden auch die Risiken Tod und Invalidität abgedeckt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches Mindestleistungen definiert und Zusatzleistungen, als so genanntes Überobligatorium, ermöglicht.
zum Inhaltsverzeichnis...BVG-Registrierung
Vorsorgeeinrichtungen, welche das BVG-Obligatorium durchführen, werden in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Damit wird festgestellt, dass die reglementarischen Bestimmungen, die Organisation, die Finanzierung und die Verwaltung in Beachtung der Vorschriften über die Parität vollständig dem BVG angepasst sind (Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BVV 1).
zum Inhaltsverzeichnis...Care-Management
Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei, sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern können dank diesem so genannten Care-Management oftmals Invaliditätsfälle vermieden werden.
zum Inhaltsverzeichnis...Deckungsgrad
Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Überschüsse und Kursschwankungsreserven) und Verpflichtungen für die Aktiven und Rentner. Bei einem Deckungsgrad von zum Beispiel 105 % bestehen 5 % Reserven.
zum Inhaltsverzeichnis...Depotbank/Global Custodian
Ein Institut, welches die Wertschriftenverwaltung und -buchhaltung unter Berücksichtigung sämtlicher bestehenden Wertschriftendepots eines institutionellen Investors (zum Beispiel Pensionskasse) zentral führt.
zum Inhaltsverzeichnis...Diversifikation
Systematische Verteilung des Anlagevermögens zur Minimierung der spezifischen Risiken, von einzelnen Anlagekategorien, Währungen, Branchen oder Titeln.
zum Inhaltsverzeichnis...Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Die FINMA beaufsichtigt die Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler und kollektiven Kapitalanlagen. Die FINMA erteilt Bewilligungen, prüft und genehmigt Versicherungsprodukte, kontrolliert die Jahresrechnungen und überwacht die laufende Geschäftsführung.
zum Inhaltsverzeichnis...Einkauf
Um die gemäss Reglement maximal möglichen Leistungen zu erreichen, können aktive Versicherte sich durch Einzahlungen in eine Vorsorgeeinrichtung ein- oder zurückkaufen. In der Regel kann die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, allerdings gibt es hier Einkaufsbegrenzungen und die vorgängige Rücksprache mit der zuständigen Steuerbehörde ist ratsam.
zum Inhaltsverzeichnis...Emittenten
Institution, welche Wertpapiere ausstellt und ausgibt.
zum Inhaltsverzeichnis...Ergebnis aus eigener Versicherungstätigkeit
Diese Saldoposition entsteht in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26, nachdem die gesamten Vorsorgekapitalien, Rückstellungen, etc. gebildet wurden. Dieser Begriff hat also nichts mit einer Versicherungstätigkeit im engeren Sinne zu tun.
zum Inhaltsverzeichnis...Excess of Loss-Rückversicherung
Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt sehr kostenintensive Einzelereignisse infolge Tod oder Invalidität ab. Verstirbt zum Beispiel ein Versicherter mit einer sehr hohen Todesfallleistung, trägt die Vorsorgeeinrichtung nur einen Teil dieses Risikos, den Rest übernimmt die Excess of Loss-Rückversicherung. In Kombination mit einer Stop Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.
zum Inhaltsverzeichnis...Financial Futures
Financial Futures sind an der Börse gehandelte Terminkontrakte, die dazu berechtigen, gewisse Finanzinstrumente an einem festgelegten Termin zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
zum Inhaltsverzeichnis...Freizügigkeitsleistung
Beim Stellenwechsel wird die bis dahin angesammelte Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf Freizügigkeitskonti resp. -policen bei Banken bzw. Versicherungsgesellschaften überwiesen.
zum Inhaltsverzeichnis...Hedge-Funds
Fonds, die sehr aktiv investieren und deren Ziel es ist, eine möglichst hohe absolute Rendite zu erzielen.
zum Inhaltsverzeichnis...Index
Statistische Kennzahl, mit der Veränderungen gegenüber einem früheren Zeitpunkt (z. B. Preis- oder Kursbewegungen) ermittelt werden. Der Index wird als gewogenes, arithmetisches Mittel von Messzahlen mit gleicher Basisberichtsperiode erfasst. Ein Aktienindex ist ein Preisindex oder ein Performanceindex, der die durchschnittliche Kursentwicklung des Aktiensektors insgesamt oder einzelner Branchen darstellt. Ausgangspunkt ist das Kursniveau an einem bestimmten Tag. In Aktienindizes sind häufig die wichtigsten Papiere eines Landes (etwa im Swiss Market Index SMI) oder einer Branche (Dow-Jones-Index für Industriewerte) versammelt.
zum Inhaltsverzeichnis...Indexinstrumente
Anlagen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Index (z. B. SMI-Aktienindex) abbilden.
Im Gegensatz zu den klassischen Anlagefonds müssen sie nicht laufend aktiv bewirtschaftet werden und sind dadurch kostengünstig und sicherer. Dennoch erzielen Indexinstrumente vergleichbar attraktive Renditen, da die Performance eines Anlagefonds nur sehr selten die Indexwerte übertrifft.
zum Inhaltsverzeichnis...Kapitalgarantie
Der Begriff stammt aus dem Versicherungsvertragsgesetz von 1912. Dieses regelt das Geschäft zwischen Privaten und Lebensversicherungen. Demnach müssen Lebensversicherungen sicherstellen, dass sie das angesparte Kapital jederzeit vollumfänglich auszahlen können.
zum Inhaltsverzeichnis...Kongruente Rückversicherung
Die kongruente Rückversicherung deckt die Todes- und Invaliditätsrisiken einer Vorsorgeeinrichtung vollständig ab. D. h., alle entsprechenden Kosten werden von der Versicherung übernommen.
zum Inhaltsverzeichnis...Kontrollstelle
Die Kontrollstelle überprüft, ob die Aktienanlage der Vorsorgeeinrichtung gesetzes- und reglementskonform durchgeführt wird.
zum Inhaltsverzeichnis...Koordinationsabzug
Gemäss Gesetz müssen nur Lohnanteile zwischen CHF 20'880 und CHF 83'520 im BVG versichert werden. Die ersten CHF 27'840 sind in der 1. Säule (AHV/IV) versichert. Als Koordinationsabzug werden CHF 24'360 vom gemeldeten Bruttolohn des Versicherten abgezogen. Der gemäss BVG maximal versicherbare Lohn beträgt somit CHF 59'160 (CHF 83'520 abzüglich CHF 24'360). Lohnbestandteile über dem BVG-Maximum oder unter CHF 20'880 sind freiwillig (überobligatorisch) versichert.
zum Inhaltsverzeichnis...Leistungs- und Beitragsprimat
Die Altersleistungen bei den Pensionskassen können nach dem Beitrags- oder Leistungsprimat aufgebaut sein. Beim Beitragsprimat wird ein fix definierter Betrag angespart, aus welchem sich dann, je nach Entwicklung der Zinsen, die Rente ergibt. Im Leistungsprimat erhält der Versicherte eine garantierte Rente in % des letzten Lohns. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten beeinflusst diese Rente nur indirekt.
zum Inhaltsverzeichnis...Organisationsformen
Nur grosse Unternehmen und Institutionen können die berufliche Vorsorge in ihrer eigenen Pensionskassen abwickeln. Kleine und mittlere Arbeitgeber schliessen sich so genannten Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an.
Gemeinschaftseinrichtungen werden von Verbänden für ihre angeschlossenen Mitglieder eingerich-tet. Die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel nicht getrennt, es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen.
Sammeleinrichtungen stehen beliebigen, voneinander unabhängigen Arbeitgebern zur Verfügung. Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein eigenständiges Vorsorgewerk.
zum Inhaltsverzeichnis...Pensionskassenexperte
Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen externen Pensionsversicherungsexperten beiziehen, welcher jährlich die technische Bilanz erstellt.
Sie dient zur Beurteilung der versicherungstechnischen Lage der Pensionskasse.
zum Inhaltsverzeichnis...Performance
Die Performance misst die Rendite einer Kapitalanlage. Allgemein unterscheidet man zwischen der geldgewichteten Performance (money weighted return MWR) und der zeitgewichteten Performance (time weighted return TWR). Während die zeitgewichtete Performance den Einfluss von Kapitalzu- und -abgängen eliminiert, berücksichtigt die geldgewichtete Performance diese Effekte. Da Zu- und Abgänge von Kapital nicht durch den Vermögensverwalter beeinflusst werden, verwendet man zur Messung der Leistung des Vermögensverwalters die zeitgewichtete Performance. Man unterstellt dabei, dass keine Kapitalein- und -abgänge stattgefunden haben. Die geldgewichtete Performance kann von der zeitgewichteten Performance abweichen. Falls Kapitalzugänge zu ungünstigen Zeitpunkten, nämlich zu Zeiten vorübergehend hoher Börsenkurse stattfinden, liegt die geldgewichtete Performance unter der zeitgewichteten. Falls Kapitalzugänge zu Zeiten vorübergehend tiefer Börsenkurse stattfinden, gilt das Gegenteil.
Outperformance: Entwicklung über einem Vergleichsindex (Benchmark)
Underperformance: Entwicklung unter einem Vergleichsindex (Benchmark)
zum Inhaltsverzeichnis...Risikoleistungen
Die Pensionskasse richtet im Todesfall Witwen-/Witwerrenten sowie Waisenrenten aus. Etliche Pensionskassen zahlen auch
Partner/Innenrenten sowie ein Todesfallkapital.
zum Inhaltsverzeichnis...Risikorückversicherung
Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die
Hinterbliebenen. Siehe auch Stop Loss-, Excess of Loss- und kongruente Rückversicherung.
zum Inhaltsverzeichnis...Schattenrechnung
Das BVG ist als Rahmengesetz konzipiert und schreibt Minimalleistungen vor, deren Einhaltung mittels der so genannten Schattenrechnung
überprüft wird. Somit muss für jeden einzelnen Versicherten nebst den tatsächlich versicherten Leistungen eine zusätzliche Rechnung über
die gesetzlichen Leistungen geführt werden.
zum Inhaltsverzeichnis...Sicherheitsfonds
Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die berufliche
Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Seit dem Frühling 1999 fungiert
sie zusätzlich als Zentralstelle 2. Säule und seit 2002 im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
über die Freizügigkeit als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge.
zum Inhaltsverzeichnis...Splitting
Von einem Splitting der Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden.
zum Inhaltsverzeichnis...Stiftungsrat
Die berufliche Vorsorge wird ausserhalb der Firma in einer so genannten Stiftung abgewickelt. Deren oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich ist.
zum Inhaltsverzeichnis...Stock Picking
Auswahl einzelner Titel aus einem Anlageuniversum mit der Erwartung, dass dieser Titel den relevanten Gesamtmarkt oder Index über einen gewissen Anlagehorizont schlagen wird.
zum Inhaltsverzeichnis...Stop Loss-Rückversicherung
Die Stop Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes- und Invaliditätsfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung. In Kombination mit einer Excess of Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.
zum Inhaltsverzeichnis...Strategische Asset-Allokation
Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagekategorien und Währungen und Festlegung von Bandbreiten für die einzelnen Asset-Klassen.
zum Inhaltsverzeichnis...Swiss GAAP FER 26
Die 1. BVG-Revision verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen seit 1. Januar 2006 die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted Accounting Principles, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) einzuhalten. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 soll die «tatsächliche finanzielle Lage» der Vorsorgeeinrichtung im Sinne der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge vermitteln.
zum Inhaltsverzeichnis...Taktische Asset Allokation
Exakte Festlegung der kurz- bis mittelfristigen Struktur des Vermögens nach Anlagekategorien und Währungen.
zum Inhaltsverzeichnis...Technische Grundlagen
Offiziell anerkannte Tabellenwerke, welche statistisch erhobene Invalidisierungs- und Todesfallwahrscheinlichkeiten, etc., enthalten und als Basis für die Berechnung von Risikoprämien und technischen Rückstellungen dienen.
zum Inhaltsverzeichnis...Technische Rückstellungen
Für das mögliche Eintreffen der Leistungsfälle Tod und Invalidität werden Rückstellungen gebildet. Als Berechnungsgrundlage dafür gilt die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Leistungsfälle eintreffen.
zum Inhaltsverzeichnis...Technischer Zins
Der technische Zins basiert auf der erwarteten, langfristig erzielbaren Rendite. Er beziffert die Annahme, wie hoch das rückgestellte Kapital (=Deckungskapital) während der laufenden Rentenzahlung verzinst werden kann. Bei gleicher Rente erfordert ein höherer technischer Zins ein tieferes Deckungskapital, ein tieferer technischer Zins ein höheres Deckungskapital.
zum Inhaltsverzeichnis...Umwandlungssatz
Mittels Umwandlungssatz wird das Alterskapital bei Pensionierung in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei einem Kapital von CHF 100'000 und einem Umwandlungssatz von 6.8 % beträgt die jährliche Altersrente CHF 6'800.
zum Inhaltsverzeichnis...Unterdeckung
Eine Unterdeckung besteht, wenn der Deckungsgrad (siehe Deckungsgrad) weniger als 100 % beträgt.
zum Inhaltsverzeichnis...Unterschiede Versicherungen und unabhängige Sammelstiftungen
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Lebensversicherer
mit Kapitalgarantie
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Unabhängige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen
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Aufsicht |
Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) |
Bundesamt für Sozialversicherungen,
kantonale Behörden |
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Gesetzliche Grundlage |
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Gesetz über die berufliche Vorsorge
(BVG) |
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Aktienquote |
Aktienquote 5 – 10 % Direkte
Anlage1
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Aktienquote 20 – 30 % Anlage
via Bank
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Kapitalgarantie |
Im Ausmass der Solvabilitätsreserven (ca. 5
% des Alterskapitals)2 |
Keine, jedoch obligatorisches Führen einer
Wertschwankungsreserve von 10 % des Alterskapitals |
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Kosten
Kapitalgarantie |
1 % des
gesamten Kapitals (gemäss Aussagen des Versicherungsverbandes) |
Keine |
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Vorgehen bei
Zahlungsunfähigkeit |
Eidg.
Sicherheitsfonds springt ein |
Eidg.
Sicherheitsfonds springt ein |
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Verteilung der
Überschüsse |
Intransparent
10 % der Gewinne gehen an die Versicherungen (Legal Quote) |
Transparent
Alle Gewinne gehen an die Versicherten |
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Verwaltungskosten |
CHF 593 pro Versicherter gemäss FINMA 2009 |
CHF 190 bis CHF 350 pro Versicherter |
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Risikoprämien |
Volle
Rückdeckung |
Oft
Teilrückdeckungen, zum Teil im Ausland |
Umwandlungssätze
Überobligatorium |
Meist
"Winterthur-Modell" mit 5.4 % Frauen und 5.8 %
Männer
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Verschiedene Modelle, meist höher oder gleich als Versicherung
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Beispiele |
Swiss Life, Basler Versicherung, Helvetia Patria |
ASGA, Swisscanto, TRANSPARENTA |
1Wegen der nicht erlaubten Unterdeckung ist die Aktienquote tief.
2Die Kapitalgarantie sichert also nicht 100 % des Kapitals ab, sondern nur 5 %.
zum Inhaltsverzeichnis...Überobligatorium
Die berufliche Vorsorge besteht aus den BVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der BVG-Teil umfasst den Lohnbereich von CHF 20'880 bis CHF 83'520, der überobligatorische Teil beinhaltet höhere oder tiefere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne als das BVG vorschreibt. Auch alle Einzahlungen vor der Einführung des BVG, also vor 1985, sind überobligatorisch.
zum Inhaltsverzeichnis...Überschüsse/Zinsgewinne
Von den erzielten Kapitalerträgen und Kursgewinnen werden zuerst die Altersguthaben der aktiven Versicherten und die Rentnerkapitalien verzinst. Der darüber hinaus verbleibende Betrag wird als Überschuss bezeichnet.
zum Inhaltsverzeichnis...Überschussfonds/Freie Mittel
Sobald die Wertschwankungsreserve einer Vorsorgeeinrichtung voll aufgefüllt ist, fliessen weitere Erträge automatisch in den Überschussfonds. Daraus können zum Beispiel Leistungsverbesserungen finanziert (Zusatzverzinsung) oder die Prämien reduziert (Beitragspausen) werden.
zum Inhaltsverzeichnis...Vermögensverwaltung
Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren für jeden Versicherten wird während der Erwerbstätigkeit das für die Altersleistungen erforderliche Kapital angespart. Zusätzlich schreibt das Gesetz mit dem so genannten Minimalzinssatz die Höhe der Verzinsung für die Altersguthaben vor. Somit ist die Erhaltung und Vermehrung des Vorsorgekapitals eine der zentralsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen.
zum Inhaltsverzeichnis...Verpfändung
Anstelle eines effektiven Vorbezugs des Pensionskassenkapitals für Wohneigentum kann man das Pensionskassenkapital auch nur dem Hypothekargeber verpfänden.
zum Inhaltsverzeichnis...Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Dieses Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen.
zum Inhaltsverzeichnis...Volatilität
Erwartete oder tatsächliche Schwankungsbreite der Renditen einer Kapitalanlage.
zum Inhaltsverzeichnis...Vorsorgekommission
Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein so genanntes Vorsorgewerk. Von jedem Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die Verwendung und Verteilung der Überschüsse.
zum Inhaltsverzeichnis...Wohneigentumsvorbezug
Die Wohneigentumsförderungsverordnung (WEFV) ermöglicht seit dem 1. Januar 1995 die Verwendung des Vorsorgekapitals zum Erwerb von Wohneigentum.
zum Inhaltsverzeichnis...Wertschwankungsreserve
Nachdem die Altersguthaben verzinst sind, legen die Vorsorgeeinrichtungen aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen die Wertschwankungsreserve an. Damit können sie niedrige Anlageergebnisse infolge schlechter Finanzmarktverhältnisse ausgleichen.
zum Inhaltsverzeichnis...
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