3. Säule: Privates Sparen
Steuerbelastung bei einem Vorbezug von Vorsorgegeldern (Pensionskassenkapital oder gebundene Selbstvorsorge Säule 3a) für Wohneigentum
Vorsorgekapitalien können für selbstgenutztes Wohneigentum (ohne
Zweitwohnung und Ferienhäuser) verpfändet oder vorbezogen werden.
In der Pensionskasse ist der maximale Betrag
hierfür bis Alter 50 auf die Freizügigkeitsleistung, danach auf die Hälfte der
Freizügigkeitsleistung oder die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 begrenzt. Bei
Verheirateten ist zudem die schriftliche Zustimmung des Gatten nötig. Der Vorbezug resp.
die Pfandverwertung wird im Grundbuch eingetragen.
Mehr...Steuerbelastung bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern (Pensionskassenkapital oder gebundene Selbstvorsorge Säule 3a)
Berechnungsbeispiel
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