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Neues Datenschutzgesetz per 1. September 2023

Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz. Es soll der Bevölkerung einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten gewähren. Insbesondere wird der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.

Für DR. WECHSLER & PARTNER als Experte und Verwaltungsstelle von Vorsorgeeinrichtungen ändert sich in der Praxis wenig. Denn zurecht galten für Pensionskassen schon bisher strenge Vorschriften zum Datenschutz und zur Schweigepflicht (Art. 85a – 86b BVG). Diese bleiben unverändert und nehmen wir seit jeher ernst. Wir wenden höchste Sorgfalt bei der Datenbearbeitung an und treffen starke Datensicherheitsmassnahmen.

Was ist neu für Pensionskassen? Sie gelten neu als Bundesorgan, sofern sie das BVG-Obligatorium versichern. Sie müssen sich im öffentlichen Register des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eintragen sowie bestimmte Dokumentationspflichten einhalten. Dazu gehört auch eine detaillierte Datenschutzerklärung zu erstellen.

Gerne informieren wir Sie daher in unserer neuen Datenschutzerklärung darüber, wie und zu welchen Zwecken wir Personendaten bearbeiten.

BVG21: Teilnahme an Anhörung der SGK-N

Der von unserem Expertenbüro entwickelte Vorschlag für eine BVG-Reform – Einführung eines Vorsorgesplittings bei Pensionierung wie bei der AHV zur Sicherung von Geschlechtergleichstellung und Umwandlungssatz – hat nicht nur in der Presse grossen Anklang gefunden, sondern auch in der Politik.
Am 4. Februar 2021 durfte unser CEO Fabian Thommen das Modell im Rahmen der Anhörung zur Reform BVG21 in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) präsentieren.

Studie «Die nachhaltige Sicherung der BVG-Renten ist kostenneutral möglich» - Modell Thommen/Wechsler

Fabian Thommen und Dr. Martin Wechsler stellen im Januar 2020 ihre neuste Studie vor:
«Die nachhaltige Sicherung der BVG-Renten ist kostenneutral möglich»

Besteuerung von Auszahlungen der 2. Säule und der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a oder bei Vorbezug für Wohneigentum

Vorsorgekapitalien können für selbstgenutztes Wohneigentum (ohne Zweitwohnung und Ferienhäuser) verpfändet oder vorbezogen werden. Das vorbezogene Kapital unterliegt der sofortigen Besteuerung.
Eine Steuertabelle dazu finden Sie hier.