Publikationen [Öffentlichkeitsarbeit]

Sozialpolitische Beratung von Parteien, Verbänden und Interessensvertretungen

Gründung von ASSI, Stiftung zum Schutz der Versicherten

Gemeinsam mit weiteren Experten aus unterschiedlichen Versicherungsbereichen gründete Dr. Martin Wechsler 1987 die gemeinnützige Konsumentenstiftung ASSI, welcher er während vielen Jahren als Präsident vorstand. ASSI führte als Erste unabhängige Versicherungsvergleiche in der Schweiz durch. Sie stellte die Prämien, Leistungen und zum Teil die Beratungsqualität der einzelnen Versicherungsgesellschaften einander gegenüber. Die erstmals in der Schweiz publizierten Produktetests stiessen auf grosses Echo in Radio, Fernsehen und Zeitschriften und wurden weit verbreitet. Alleine vom Krankenkassen-Testbericht verkaufte ASSI über 15'000 Exemplare. Auch die Autoversicherungstests stiessen auf riesige Resonanz. Einzelnen Versicherungsgesellschaften gefiel die damit entstehende Transparenz nicht. Sie drohten mit Schadenersatzforderungen, Prozessen und prozessierten zum Teil auch. Alle Prozesse – einer dauerte über 5 Jahre – wurden erfolgreich abgewehrt. Mit dem Aufkommen des Internets entstanden neue Vergleichsmöglichkeiten für Versicherungen. ASSI hatte das Feld erfolgreich für Tests geebnet, wie sie heute Comparis, VZ und andere durchführen.

Unterstützung der Volksinitiative zur Einführung der vollen Freizügigkeit im BVG

Mit der Einführung im BVG 1985 bestand wohl volle Freizügigkeit bei den Beitragsprimatskassen. 1988 waren aber immer noch rund 50 % aller Versicherten im Leistungsprimat versichert. Dort entstanden beim Stellenwechsel immer noch grosse Verluste wegen der unvollständigen Freizügigkeit. Der schweizerische kaufmännische Verband, unter der damaligen Leitung von Ständerätin Monika Weber, lancierte eine Initiative zur Einführung der vollen Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge. Dr. Martin Wechsler unterstützte diese Initiative mit seiner versicherungstechnischen Beratung, Dr. Georg Hollenweger mit seiner juristischen Beratung. Beide zusammen postulierten das sogenannte Drehtürprinzip, wonach die Austrittsleistung der Eintrittsleistung im Leistungsprimat entsprechen muss. Die Initiative wurde erfolgreich lanciert. Das Parlament verabschiedete das Freizügigkeitsgesetz, welches im Leistungsprimat genau das vorgeschlagene Drehtürprinzip übernahm. Ab dem 1. Januar 1995 bestand volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge. Kein Versicherter verlierte künftig beim Stellenwechsel Vorsorgegelder.

Erfolgreiche Kampagne gegen die VAG-Unterstellung der autonomen Sammelstiftungen

Mit dem Winterthur-Modell der Versicherungsgesellschaften wurden 2003 die Rentenumwandlungssätze gesenkt und die Risikoprämien erhöht. Viele KMUs suchten eine Alternative und wechselten ihre Vorsorge zu den unabhängigen Sammelstiftungen. Die Versicherungsgesellschaften versuchten, sämtliche Sammelstiftungen dem Versicherungsaufsichtsgesetz VAG zu unterstellen. Zusammen mit anderen unabhängigen Sammelstiftungen wehrte sich Dr. Martin Wechsler gegen diese drohende VAG-Unterstellung. Dieser Gesetzesartikel konnte im National- und Ständerat verhindert werden. Damit war das Weiterbestehen der autonomen Sammelstiftungen gesichert.

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